Willkommen bei iHilfe.ch – für Apple Support, Mac Support, iPhone Reparatur, iPad Reparatur und Mac Reparatur in unserer Werkstatt hier in Luzern.
Rufen Sie uns gerne an auf 041 511 26 66‬ und kommen Sie bei unserem Showroom an der Murbacherstrasse 35 vorbei.

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ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

Für den Geschäftsverkehr zwischen iHilfe Powersolutions GmbH (nachfolgend Lieferant genannt) und dem Vertragspartner (nachfolgend Besteller genannt) gelten die nachfolgenden Verkaufs-, Dienstleistungs- und Lieferbedingungen. Die Vertragspartner vom Lieferanten stimmen bei Vertragsabschluss den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.

Vertragsinhalt: Verbindlich für beide Parteien ist nur, was in diesem Vertrag schriftlich geregelt ist. Bedingungen oder sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden ausgeschlossen.

Lieferung: Die Auslieferung erfolgt ab dem Geschäftssitz von Powersolutions. Die Frachtkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Sämtliche Lieferungen reisen auf Gefahr des Bestellers. Allfällige Transportschäden sind sofort dem entsprechenden Transportunternehmen zu melden. Beanstandungen der Waren sind innerhalb von 8 Tagen schriftlich anzubringen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Sendung als akzeptiert. Der Lieferant haftet nicht aus verspäteter Lieferung.

Übergang von Nutzen und Gefahr: Der Übergang von Nutzen und Gefahr erfolgt - sofern nichts anderes definiert wurde - zum Zeitpunkt der Übergabe des jeweiligen Produktes an den Kunden.

Abnahme vor Ort: Systeme und Arbeiten gelten als durch den Kunden abgenommen, sobald das System durch den Kunden in Betrieb genommen wird. Ist bei Auslieferung der Kunde oder eine durch Ihn unterschriftsberechtigte Person nicht vor Ort verfügbar, gelten die Systeme und Arbeiten als abgenommen, sobald der Mitarbeiter des Lieferanten den Auftrag nach seinem Ermessen abschliesst.

Garantie: Die Garantiebedingungen für Neugeräte entsprechen der Original-Garantie der Hersteller und bei gebrauchten Geräten die auf der Rechnung aufgeführte Garantie. Der Besteller hat das Produkt zusammen mit einer schriftlichen Fehlerbeschreibung und der Rechnung an den Lieferanten zu senden oder vorbeizubringen. Während Garantiearbeiten und Reparatur besteht ohne anderweitige Regelung kein Ersatzanspruch.

Gewährleistung: Der Besteller hat Mängel innerhalb von 5 Tagen inhaltlich klar umschrieben anzuzeigen bzw. bei verdeckten Mängeln umgehend (nach 2 Tagen) nach deren Entdeckung gegenüber dem Lieferanten bekannt zu geben. Fehlerhafte Geräte werden ausgetauscht oder als Garantiearbeit repariert. Weitere Ansprüche und Forderungen für Folgeschäden wie Betriebsausfälle oder Datenverluste sind ausgeschlossen.

Der Lieferant übernimmt keine Gewährleistung für Hard- oder Software, die durch Dritte produziert und durch den Lieferanten vertrieben wird. Der Lieferant übernimmt keine Haftung für jedwelche Art von Inkompatibilitäten. Sollte sich bei Lieferung oder Integration herausstellen, dass das System nicht den Anforderungen des Kunden entspricht, so sind Hardware und Software trotzdem zu bezahlen. Der Kunde ist selber für eine korrekte Datensicherung verantwortlich und hat diese vor Arbeitsbeginn von Mitarbeitern des Lieferanten selbständig durchzuführen.

Die Sachgewährleistung für Produkte nach Reparaturen und Umbaudienstleistungen wird wegbedungen, insbesondere Mängel, die durch Fremdeinwirkungen und äussere Einflüsse (starke Erschütterung wie Sturz- und Schlagschäden sowie Bruchschäden, Flüssigkeiten, Chemikalien, Sand, Staub, Hitze, Kälte sowie mechanische Beschädigungen, elektronische oder mechanische Modifikationen, entfernte Seriennummern, verbrannte oder fehlende Chips und Komponenten etc.) entstanden sind.

Preise: Für Dienstleistungen verrechnen wir einen Stundenansatz zuzüglich Anfahrt. Bei Arbeiten an Sonn- und Feiertagen, sowie für Arbeiten in der Nacht erheben wir Zuschläge gemäss den schweizerischen Arbeitsgesetzen.

Zahlungsbedingungen: Reklamationen betreffend Rechnungsstellung werden nur innerhalb 10 Werktagen nach Rechnungsstellung mit schriftlicher Begründung angenommen.

Zahlungsverzug: Ein Arbeitsunterbruch oder eine Vertragsauflösung kann kundenseitig jederzeit gegen Vergütung der zu liefernden Produkte und der geleisteten Arbeit erfolgen.

Der Vertragspartner gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist beim Lieferanten automatisch in Verzug. Der von diesem Zeitpunkt an geschuldete Verzugszins liegt bei 5%. Auf den Verzug und namentlich auf die Mahngebühr wird per E-Mail in Form einer ersten Zahlungserinnerung hingewiesen. Der Vertragspartner hat ab Zustellung der ersten Zahlungserinnerung eine Frist von 10 Tagen, um den geschuldeten Betrag vollständig zu begleichen. Sollte dies nicht geschehen, wird dem Vertragspartner ankündigungsgemäss eine zweite Mahnung per Post zugesandt. Pro Abmahnung wird eine Gebühr von CHF 25.00 berechnet. Im Weiteren behält sich die iHilfe Powersolutions GmbH das Recht vor, weitere Kosten aus Verzugsschaden geltend zu machen.

Sollte nach der dritten Mahnung der offenstehende Betrag nicht vollständig beglichen sein, so wird ein Inkassounternehmen mit der Betreibung der Forderung beauftragt. Die dadurch zusätzlich entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.

Eigentumsvorbehalt: An allen verkauften Produkten behält sich der Lieferant bis zur Leistung des vollen Kaufpreises das Eigentumsrecht vor und ist berechtigt, eine entsprechende Eintragung im zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister des Vertragspartners zu veranlassen. Bei Zahlungsverzug behält sich der Lieferant das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, laufende Abo-Dienstleistungen einzustellen und die gelieferten Produkte zurückzufordern. In diesem Fall haftet der Besteller für den entstandenen Schaden. Der Besteller hat in diesem Fall dem Lieferanten als Eigentümerin das Vorbehaltsobjekt auf erste Aufforderung hin herauszugeben. Weigert sich der Käufer zur Herausgabe, mandatiert der Lieferant eine vor Gericht zugelassene Rechtsvertretung mit der Durchsetzung. Die dadurch zusätzlich entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.

Vertragsauflösung: Ein Arbeitsunterbruch oder eine Vertragsauflösung kann kundenseitig jederzeit gegen Vergütung der zu liefernden Produkte und der geleisteten Arbeit erfolgen.

Zusammenarbeit: Das Team des Lieferanten und der Besteller verpflichten sich zu einer angenehmen, zielorientierten und fairen Zusammenarbeit. Im Streitfall bestimmen Besteller und der Lieferant gemeinsam eine Fachstelle als Schiedsgericht und anerkennen dessen Urteil. Für das Verfahren ist das interkantonale Schiedsgerichtskonkordat anwendbar. Können sich die Parteien nicht auf eine Fachstelle einigen, sind die ordentlichen Gerichte zuständig.

Kommunikation/Datensicherheit: Der Besteller erlaubt dem Lieferanten Informationen zu seinem IT-System zu speichern und für zukünftige Supportzwecke zu verwenden. Der Besteller erlaubt dem Lieferanten Ihn per Email zu kontaktieren.

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Elemente dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmung in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt bei eventuellen Lücken der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Gültigkeit: Die Offerte ist maximal 30 Tage gültig oder bis die Preise/Verfügbarkeit der Lieferanten ändern.

Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand sind die ordentlichen Gerichte von Luzern. Es ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.